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   BVerwG, 02.06.1992 - 4 NB 8.92   

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BVerwG, 02.06.1992 - 4 NB 8.92 (https://dejure.org/1992,9733)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.1992 - 4 NB 8.92 (https://dejure.org/1992,9733)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 1992 - 4 NB 8.92 (https://dejure.org/1992,9733)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer materiellen Abstimmung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) - Bestimmung der Reichweite eines interkommunalen Abstimmungsgebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1992 - 4 NB 8.92
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - (BVerwGE 84, 209 = Buchholz 406.11 § 2 BBauG/BauGB Nr. 28 = NVwZ 1990, 464 = DVBl. 1990, 427) in Fortführung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17.71 - (BVerwGE 40, 323) ausgeführt, daß es einer materiellen Abstimmung nach § 2 Abs. 4 BBauG (§ 2 Abs. 2 BauGB) immer dann bedarf, wenn unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art in Betracht kommen, und zwar unabhängig davon, ob in der Nachbargemeinde bereits Bauleitpläne oder bestimmte planerische Vorstellungen bestehen.

    Damit wird zugleich deutlich, daß die geltend gemachten Abweichungsrügen jedenfalls im Ergebnis nicht durchgreifen, da die Reichweite des interkommunalen Abstimmungsgebots nach § 2 Abs. 2 BauGB durch das Urteil vom 15. Dezember 1989 (a.a.O.) nochmals konkretisiert worden ist, so daß frühere Entscheidungen sowie Entscheidungen zum Fachplanungsrecht - auch der Instanzgerichte - insoweit keine Grundlage für eine Divergenzrüge mehr abgeben können.

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1992 - 4 NB 8.92
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - (BVerwGE 84, 209 = Buchholz 406.11 § 2 BBauG/BauGB Nr. 28 = NVwZ 1990, 464 = DVBl. 1990, 427) in Fortführung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17.71 - (BVerwGE 40, 323) ausgeführt, daß es einer materiellen Abstimmung nach § 2 Abs. 4 BBauG (§ 2 Abs. 2 BauGB) immer dann bedarf, wenn unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art in Betracht kommen, und zwar unabhängig davon, ob in der Nachbargemeinde bereits Bauleitpläne oder bestimmte planerische Vorstellungen bestehen.
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1992 - 4 NB 8.92
    Auch die geltend gemachte Abweichung von BVerwGE 59, 87 liegt nicht vor.
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82

    Bebauungsrecht - Großhandel - Einzelhandel - Wechsel - Nutzungsänderung -

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1992 - 4 NB 8.92
    Es hat die Regelvermutung in § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO (vgl. hierzu insbesondere Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 54.80 - BVerwGE 68, 362 [BVerwG 03.02.1984 - 4 C 25/82]; Beschluß vom 28. Juli 1989 - BVerwG 4 B 18.89 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 14) nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage, sondern lediglich als zusätzliche Bestätigung seiner diesbezüglichen tatsächlichen Feststellung herangezogen.
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80

    Zur Zulässigkeit von Verbrauchermärkten - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1992 - 4 NB 8.92
    Es hat die Regelvermutung in § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO (vgl. hierzu insbesondere Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 54.80 - BVerwGE 68, 362 [BVerwG 03.02.1984 - 4 C 25/82]; Beschluß vom 28. Juli 1989 - BVerwG 4 B 18.89 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 14) nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage, sondern lediglich als zusätzliche Bestätigung seiner diesbezüglichen tatsächlichen Feststellung herangezogen.
  • BVerwG, 28.07.1989 - 4 B 18.89

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Verkaufsfläche

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1992 - 4 NB 8.92
    Es hat die Regelvermutung in § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO (vgl. hierzu insbesondere Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 54.80 - BVerwGE 68, 362 [BVerwG 03.02.1984 - 4 C 25/82]; Beschluß vom 28. Juli 1989 - BVerwG 4 B 18.89 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 14) nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage, sondern lediglich als zusätzliche Bestätigung seiner diesbezüglichen tatsächlichen Feststellung herangezogen.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03

    Hochregallager im Gewerbegebiet; Sonderinteresse eines Ratsmitglieds - Interessen

    Dabei ist weder das Urteil des gegenüber Eingriffen in Natur und Landschaft besonders empfindsamen noch das Urteil des den Natur-und Landschaftsschutz ablehnenden Betrachters maßgebend, sondern der Standpunkt des gebildeten, für den Natur-und Landschaftsschutz aufgeschlossenen Betrachters (BVerwG, Beschl. v. 11.05.1993 - 4 NB 8.92 - NVwZ 1994, 77).
  • VG Stuttgart, 21.10.2020 - 15 K 10385/18
    Es vermittelt einer Gemeinde in Bezug auf Planungen einer Nachbarkommune ein subjektiv-öffentliches Recht auf Abstimmung nicht nur im Sinne einer formalen Beteiligung (vgl. hierzu § 4 Abs. 1 und 2 BauGB), sondern auf materielle Berücksichtigung seiner Interessen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.06.1992 - 4 NB 8.92 -, juris Rn. 6).
  • OVG Thüringen, 17.06.1998 - 1 KO 1040/97

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Anfechtungsklage;

    Für großflächige Einzelhandelseinrichtungen - wie hier - an einem Standort, der im Nahbereich der unmittelbar angrenzenden Nachbargemeinde liegt, so daß der Einzugsbereich sich folglich zu einem ganz erheblichen Teil auf dem Gebiet der Nachbargemeinde befindet, sind zudem nach der in § 11 Abs. 3 BauNVO enthaltenen Wertung unmittelbare Auswirkungen regelmäßig zu vermuten (OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluß vom 9. Februar 1988 - 11 B 2505/87 - in DÖV 88, 843, 845 = BRS 48 Nr. 182 und Bayerischer VGH, Urteil vom 14. Januar 1991 - 2 B 89.785 - in GewArch 91, 314, 316; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1992 - 4 NB 8.92 - zitiert nach Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 8 S 2437/99

    Antragsfrist für Normenkontrolle eines Änderungsbebauungsplans; interkommunales

    Deshalb wurde unter Geltung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a.F. die Antragsbefugnis in Fällen wie dem vorliegenden bejaht, wenn die Massierung von Verkaufsflächen für Einzelhandelsbetriebe in unmittelbarer Nähe der antragstellenden Nachbargemeinde erhebliche Auswirkungen auf deren städtebauliche Entwicklung und Ordnung haben konnte (vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 2.6.1992 - 4 NB 8.92 -, unveröffentlicht).
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